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Häufige Fragen

Hier finden Sie schnell und kompakt direkte Antworten zu häufig gestellten Fragen bzw. Antworten zu allgemein interessanten Sachverhalten.

Als ihr euren letzten Versicherer verlassen habt, habt ihr mich nicht über den Wechsel zum Versicherungsmakler informiert. Wieso nicht? Antwort: Das durften wir nicht. Während unserer Vertragslaufzeit gab es eine sog. Treue- und Loyalitätspflicht unserem Vertragspartner gegenüber. Da wir uns stets rechtskonform verhalten, durften wir den Wechsel nicht ankündigen. Auch das Schreiben, das unsere ehemaligen Kunden bei unserem Ausscheiden erhalten haben, stammt nicht von uns, sondern vom Versicherer. Wer wieder unser Kunde werden will, darf das gerne, wir freuen uns sehr darüber. Bitte einfach kurz anrufen oder eine E-Mail schreiben, denn wir mussten alle Kunden- und Vertragsdaten mit Vertragsbeendigung an den Versicherer zurückgeben.

Müssen meine bisherigen Versicherungsverträge zwangsweige gekündigt werden, wenn ich euch als Versicherungsmakler bestellen will? Antwort: Nein, genau das ist die Besonderheit des Versicherungsmaklers gegenüber einem Versicherungsvertreter: Wir können bereits vorhandene Verträge einfach in die Betreuung übernehmen, d.h. sofern der Versicherer mit Maklern kooperiert.

Welche Verträge könnt Ihr nicht betreuen bzw. mit welchen Versicherern arbeitet ihr nicht zusammen? Antwort: Es handelt sich hier um einige wenige Anbieter, die nicht mit Maklern kooperieren wollen. I.d.R. sind das Direktversicherer (z.B. die Allianz Direct, HUK24, WGV,...) oder Unternehmen, die ihre Produkte lediglich über ihre eigene Ausschließlichkeitsorganisation, d.h. deren Versicherungsvertreter, vertreiben (z.B. Debeka, HUK-Coburg, LVM). Es gibt auch vereinzelt Gesellschaften, deren Verträge wir nicht übernehmen bzw. vermitteln, weil wir schlichtweg von deren Portfolio oder Geschäftsgebaren nicht überzeugt sind. Aber mal Hand auf's Herz: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir mit unserem großen Anbieterportfolio kein Unternehmen finden, das im schlechtesten Fall mithalten oder im besten Fall sogar noch besser ist als der bisherige Versicherer?

Eure Vollmacht liest sich wie eine Generalvollmacht. Könnt ihr damit machen, was ihr wollt und bin ich verpflichtet, diese zu unterzeichnen? Antwort: Selbstverständlich dürfen wir nicht alles machen, was wir wollen. In unserem Maklervertrag, welcher das Verhältnis zwischen den Kunden und uns regelt, ist definitiv festgehalten, dass wir nur nach Rücksprache mit dem Kunden tätig werden dürfen. Und: Eine Verpflichtung, die Vollmacht zu unterzeichnen, gibt es nicht. Allerdings lehnen wir Mandate kategorisch ab, für die wir keine Vollmacht erhalten, da eine fehlende Maklervollmacht die gesamten Geschäftsprozesse viel zu umständlich und komplex gestaltet.

Auf meinem Versicherungsschein steht bei Ansprechpartner "Fonds Finanz Maklerservice" in München. Was hat das zu bedeuten? Antwort: Es gibt eine fast unüberschaubare Anzahl an Marktteilnehmern. Es ist daher nahezu unmöglich, mit allen Marktteilnehmern eine Kooperation einzugehen, auch wenn wir über eine beachtliche Anzahl an Kooperationen verfügen. Für diesen Fall haben wir eine Kooperation mit der Fonds Finanz. Diese ist ein Maklerpool, d.h. ein Dienstleister für Versicherungsmakler, der als eine Art "Einkaufsgemeinschaft" agiert. Die Fonds Finanz hat Kooperationen mit vielen Marktteilnehmern, das beschert uns mehr Möglichkeiten bei der Anbieterauswahl und einen besseren Marktüberblick. Keine Sorge, wir sind auch für diese Verträge der Ansprechpartner!

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