Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die private Altersvorsorge fällt Arbeitnehmern zunehmend schwerer: Steigende Lebenshaltungskosten und Zeitarbeit sind die Haupttreiber des Problems. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, eine betriebliche Altersversorgung im Unternehmen anzubieten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus der Verpflichtung ein nicht wegzudenkenden Benefit für Ihre Mitarbeiter zu erschaffen.
Die gesetzliche Lage
Keine Kür, sondern Pflicht!
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, nämlich mindestens in Form einer Entgeltumwandlung und in Form einer sog. Direktversicherung. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, zum Umwandlungsbetrag einen Zuschuss von mind. 15% zu leisten. Quelle: §1a BetrAVG
Nutzen Sie unsere Kompetenz zur bAV-Gestaltung und verwandeln Sie Ihre Verpflichtung in einen echten Vorteil - für Sie und Ihre Mitarbeiter!
Wie Sie in fünf Schritten zum Held Ihrer Mitarbeiter werden
01
Erstgespräch
Im Erstgespräch erfolgt eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation bezüglich bereits vorliegender bAV-Verträge. Darüber hinaus klären wir Ihre Erwartungshaltung ab und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der bAV-Gestaltung auf.
02
Gestaltung
Mit Durchschnittswerten berechnen wir die Altersvorsorgeangebote für Ihre Mitarbeiter sowie die Effektivkosten für Ihren Betrieb unter Berücksichtigung von Steuern und Lohnnebenkosten. Im Rahmen dieser Vorstellung werden die Wahl des Versicherers sowie die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Erstellung einer verbindlichen Versorgungsordnung.
03
Arbeitnehmerpräsentation
Wir stellen das erarbeitete Konzept im Unternehmen, idealerweise im Rahmen einer Betriebsversammlung, vor. Es werden konkrete Beispiele im Vergleich zur privaten Vorsorge gemacht. Da Sie uns zu diesem Zeitpunkt die Gehaltsabrechnungen eingereicht haben, erhält jeder Arbeitnehmer eine persönliche Vorsorgemappe mit einem persönlichen Versorgungsvorschlag, der alten und neuen (nach Umsetzung des Konzepts) Gehaltsabrechnung sowie der steuerlichen Behandlung in der Auszahlungsphase.
04
Umsetzung
Nach Klärung der Fachfragen Ihrer Mitarbeiter, ob im Plenum oder Einzelgespräch, wird das Konzept unternehmensweit umgesetzt. Wir dokumentieren die Entscheidung der Mitarbeiter für Ihre Personalakten.
05
Laufende Betreuung
Neueinstellungen, Verabschiedungen in den Ruhestand und Fluktuation werden von uns erfasst und entsprechend begleitet. Das sorgt für eine spürbare Entlastung im betrieblichen Alltag.